Unsere Beratung ist nicht auf Asylsuchende beschränkt. Es richtet sich vor allem an Geflüchtete und Migrant*innen in Berlin. Wir beraten aber ganz grundsätzlich Personen, die Fragen zu ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation haben. Weiterhin beraten wir auch Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit aufenthaltsrechtlichen Fragen konfrontiert, aber nicht selbst betroffen sind.
Normalerweise bieten unsere 13 Beratungsteams in Berlin lokale Betreuung nach dem Vier-Augen-Prinzip an. Auf Beratungen via Skype/ Telefon verzichten wir in der Regel, da das gemeinsame Durchgehen behördlicher Schreiben für die meisten Beratungen essentiell ist. Dies über Telefon nicht und über Skype nur sehr bedingt möglich. Aufgrund von Corona mussten wir die Beratung aktuell leider pausieren. Derzeit bieten ein eigens gegründetes Notfallberatungsteam (https://www.rlc-berlin.org/notfallberatung) und unsere Fokusgruppe zur Familienzusammenführung Beratung via E-Mail und Videokonferenz an. Die Anwält*innen die unsere Supervision leiten, arbeiten besonders eng mit dem Notfallteam zusammen.
Nein. Beratungssituationen werden von uns streng vertraulich behandelt. Es ist uns enorm wichtig, dass die ratsuchende Person bei uns einen sicheren Raum vorfindet, indem frei gesprochen werden kann. Die Anwensenheit Dritter, oder gar die Aufzeichnung einer Beratungssituation ist daher nicht möglich.
Nein. Unsere Fortbildungsreihe steht allen Interessierten offen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Wir geben uns große Mühe unser Angebot auch für Nicht-Jurist*innen attraktiv und verständlich zu gestalten.
Nein. Die einzelnen Module der Fortbildungsreihe bauen aufeinander auf. Eine Abweichung vom vorgesehenen Zeitplan ist daher nicht möglich. (Ausnahmen sind im Einzelfall bei fundierten Vorkenntnissen im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht möglich. Der Vorstand entscheidet je nach Einzelfall.)
Nein. Unser Team auf Samos hat keine Kapazitäten Praktikant*innen zu betreuen. Ein Aufenthalt ist lediglich für sehr erfahrene Berater*innen und Sprachmittler*innen möglich.
Selbstverständlich. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
Nein. Praktikumsplätze für Praktika im Rahmen der Fortbildung zum*zur Rechtsberater*in müssen selbstständig organisiert werden.
Bezüglich einer Anrechnung unserer Vorlesung bestehen keine Kooperationen mit der Univeristät. Sollten einzelne Institute unsere Vorlesung im Bereich der überfachlichen Wahlpflichtsbereichs anerkennen, freut uns das. Wir haben damit aber nichts zu tun und keinerlei Einfluss auf die Anrechnung. Bitte haltet mit eurem jeweilgen Institut Rücksprache.
Sollte eine Anrechnung von deinem Institut unterstützt werden, informiere dich bitte von wem dein Leistungsschein unterschrieben werden muss. Manche Institute fordern eine Unterzeichnung des*der Dozent*in, für andere reicht eine Unterschrift durch unsere Mitarbeiter*innen. Für diejenigen, die sich die Vorlesung anrechnen lassen möchten, gelten die gleichen Vorgaben bzgl. Anwesenheit bzw. Test, wie für angehende Berater*innen.
Unsere Beratung ist nicht auf Asylsuchende beschränkt. Es richtet sich vor allem an Geflüchtete und Migrant*innen in Berlin. Wir beraten aber ganz grundsätzlich Personen, die Fragen zu ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation haben. Weiterhin beraten wir auch Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit aufenthaltsrechtlichen Fragen konfrontiert, aber nicht selbst betroffen sind.
Normalerweise bieten unsere 13 Beratungsteams in Berlin lokale Betreuung nach dem Vier-Augen-Prinzip an. Auf Beratungen via Skype/ Telefon verzichten wir in der Regel, da das gemeinsame Durchgehen behördlicher Schreiben für die meisten Beratungen essentiell ist. Dies über Telefon nicht und über Skype nur sehr bedingt möglich. Aufgrund von Corona mussten wir die Beratung aktuell leider pausieren. Derzeit bieten ein eigens gegründetes Notfallberatungsteam (https://www.rlc-berlin.org/notfallberatung) und unsere Fokusgruppe zur Familienzusammenführung Beratung via E-Mail und Videokonferenz an. Die Anwält*innen die unsere Supervision leiten, arbeiten besonders eng mit dem Notfallteam zusammen.
Ratsuchende kommen regelmäßig auch mit Folgefragen zu uns. Wir freuen uns immer eine anhaltende Vertrauensbasis zu schaffen, sodass unsere Ratsuchenden sich gerne wieder an uns wenden.
BAMF, Ausländerbehörde, LAF, Jobcenter, deutsche Vertretungen im Ausland
Primär ist unsere Beratung auf rechtliche Aspekte beschränkt. Bei anderweitig gelagerten Fragen verweisen wir in der Regel auf Beratungsstellen, die sich spezialisiert mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Wohnungsvermittlung, Sprachkursen etc. auseinandersetzen.
Nein. Wir bieten ausschließlich Beratung im Asyl- und Aufenthaltsrecht an.
Nein. Wir sind vollkommen unabhängig von jeglichen staatlichen Institutionen. Auch unsere Geldgeber*innen nehmen keinerlei Einfluss auf die Beratung nehmen. Wir behandeln das in der Beratung Besprochene streng vertraulich und tragen keinerlei Informationen an Dritte weiter.
Nein. Beratungssituationen werden von uns streng vertraulich behandelt. Es ist uns enorm wichtig, dass die ratsuchende Person bei uns einen sicheren Raum vorfindet, indem frei gesprochen werden kann. Die Anwensenheit Dritter, oder gar die Aufzeichnung einer Beratungssituation ist daher nicht möglich.
