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Vorlesungen & Rechtsberater*in werden
Vorlesungen & Rechtsberater*in werden - August 26
Nein. Unsere Fortbildungsreihe steht allen Interessierten offen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Wir geben uns große Mühe unser Angebot auch für Nicht-Jurist*innen attraktiv und verständlich zu gestalten.
Nein. Die einzelnen Module der Fortbildungsreihe bauen aufeinander auf. Eine Abweichung vom vorgesehenen Zeitplan ist daher nicht möglich.
(Ausnahmen sind im Einzelfall bei fundierten Vorkenntnissen im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht möglich. Der Vorstand entscheidet je nach Einzelfall.)
Nein. Aus unserem Beratungsteam auf Samos ist mittlerweile der eigenständige Verein I Have Rights e.V. hervorgegangen. Dieser hat keine Kapazitäten Praktikant*innen zu betreuen. Ein Aufenthalt ist lediglich für sehr erfahrene Berater*innen und Sprachmittler*innen möglich.
Selbstverständlich. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
Nein. Praktikumsplätze für Praktika im Rahmen der Fortbildung zum*zur Rechtsberater*in müssen selbstständig organisiert werden.Alle weiteren Informationen rund um das Praktikum könnt ihr in unserem Leitfaden zum Praktikum nachlesen.
In Absprache dem Prüfungsbüro eurer Fakultät könnt ihr bis zu 5 ECTS sowohl für die Vorlesung im WiSe als auch das Seminar im SoSe erhalten (d.h. insgesamt 10 ECTS möglich). Bitte haltet mit eurem jeweiligen Institut Rücksprache. Sollte eine Anrechnung von deinem Institut unterstützt werden, informiere dich bitte von wem dein Leistungsschein unterschrieben werden muss. Manche Institute fordern eine Unterzeichnung des:der Dozent:in, für andere reicht eine Unterschrift durch unsere Mitarbeiter:innen. Für diejenigen, die sich die Vorlesung anrechnen lassen möchten, gelten die gleichen Vorgaben bzgl. Anwesenheit bzw. Test, wie für angehende Berater:innen.Leistungsschein Beispiel Sozialwissenschaften BA HU Berlin: https://www.sowi.hu-berlin.de/de/studium/praktikum/leistungsnachwei_ba_2014_.pdf/view)Sendet diesen bitte vorausgefüllt zusammen mit eurem Leistungsnachweis vom Test o.ä. an migrationsrecht@hu-berlin.de. Für Jura Studierende wird die WiSe Vorlesung leider nicht angerechnet. Jura Studierende können 2 BZQ Punkte für das SoSe Seminar erhalten und zusätzlich 2 BZQ Punkte nach aktiver Beratungstätigkeit (min. 6 Beratungen, Hospitationen werden nicht mitgerechnet+ regelmäßiger Besuch der Beratungsinputs).
Wenn für das SoSe-Seminar keine BZQ-Punkte vergeben wurden, können alle 4 maximal durch die RLC vergebbaren Punkte auch nach aktiver Beratungstätigkeit erteilt werden.
allgemein: Teilnahmezertifikat nur nach AbschlussleistungIm WiSe: regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung + erfolgreich bestandener Abschlusstest Im SoSe: regelmäßige Teilnahme + erfolgreiche Abschlussleistung in Form eines Gruppenvortrages oder erfolgreich bestandener Abschlusstest
Für die Vorlesung im WiSe und das Seminar im SoSe musst Du dich über die Plattform Moodle anmelden. Der Einschreibeschlüssel für den Moodle Kurs wird in der ersten Einheit bekannt gegeben. Nicht HU- Studierende können sich bei Moodle einen Externen Zugang anlegen.
Die Teilnahme an den Blockseminaren ist freiwillig und gehört nicht zum Pflichtteil des Ausbildungszyklus.
Aktiv Beratende können sich die Teilnahme aber als Supervisions- Input anrechnen lassen (schon bei einmaliger Teilnahme, aufgrund des Umfangs auch Anrechnung als 2 Inputs möglich). Schreibt dazu bitte der AG Beratung (beratung@rlc-berlin.org), dass ihr teilgenommen habt (im Optimalfall mit Nachweis).
Typischerweise findet ein Workshop im September und einer im Oktober statt.
Aktiv beratende Menschen müssen 2x im Semester (Halbjahr) an einem Beratungsinput teilnehmen.
Wer hauptamtlich migrationsrechtlich berät kann in Absprache mit der AG Beratung (beratung@rlc-berlin.org) eine teilweise bis vollständige Inputbefreiung vereinbaren.
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