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Berliner SPD möchte schnelle Evakuierung der griechischen Inseln


Der Landesvorstand der Berliner SPD spricht sich für rechtliche Schritte aus, um die Blockade des Bundesinnenministers bei humanitären Aufnahmeprogrammen der Länder zu überwinden (https://bit.ly/3dHZi4M).


Ein solcher Schritt ist absolut nötig. Während in Deutschland debattiert wird, harren die Menschen in den griechischen Hotspots in unmenschlichen Zuständen aus. Allein bei der Sorge um Kinder sind die Doppel-Standards unerträglich. In Deutschland wird gerade (zu Recht) jede Woche moniert, die Kinder nicht in die Schule dürfen. Auf den griechischen Inseln wird sehenden Auges der Ausfall von Schul- und Sprachunterricht, Obdachlosigkeit, Krankheit, bis hin zu Missbrauch und Traumatisierung hingenommen. Die Kinder verlieren über die Untätigkeit der europäischen Regierungen Jahre ihres Lebens. Auch hier gilt: eine Kindheit kann nicht nachgeholt werden. Jede Woche, jeder Monat der Verzögerung einer Entscheidung, hat irreparable Folgen.


Dabei sind rechtliche Schritte durchaus vielversprechend. § 23 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht es den Ländern eigene Aufnahmeprogramme aufzusetzen. Zwar wird dafür das "Einvernehmen" mit dem Bundesinnenministerium vorausgesetzt. Jedoch wird hier nur eine äußerste Grenze gezogen, um das sog. "Prinzip der Bundestreue" zu wahren. Eine (konstitutive) Zustimmung in jedem Aufnahmefall ist weder erforderlich, noch wäre sie mit der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Normierung der Kompetenz in § 23 AufenthG vereinbar. Jedenfalls darf sich die Landesregierung in Berlin nicht länger hinhalten lassen. Der Vorstoß des SPD-Landesvorstands ist daher zu begrüßen.

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