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Die Bundesregierung plant während ihrer EU Ratspräsidentschaft die Reform des Europäischen Asylsystems anzugehen. Geplant ist insbesondere die Institutionalisierung von Verfahren an den EU-Außengrenzen. Was bedeutet es vor diesem Hintergrund, dass das höchste Europäische Menschenrechtsgericht die Hotspots in Griechenland immer wieder abstraft? Welche Rolle können Kläger*innen und unterstützende NGOs bei der Durchsetzung des geltenden Rechts spielen?
Lest euch diesbezüglich gerne den Artikel von Donata Hasselmann, einer langjährigen Beraterin der Refugee Law Clinic Berlin, durch!
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