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Bundesländer dürfen Geflüchtete aus Griechenland evakuieren


Eine Aufnahme durch die Bundesländer ist möglich. Die Kapazität besteht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen auch. Eine Genehmigung durch das BMI ist für eine Aufnahme gem. § 23 AufenthG nicht erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Kanzlei Redeker | Sellner | Dahs.


Es ist also eine Frage des politischen Willens. Der Bund scheint diesen Willen nicht zu haben (50 Personen?!?).


Wir appellieren ausdrücklich an das Land Berlin sich nicht länger hinhalten zu lassen. Das Land muss sich jetzt auf seine Eigenstaatlichkeit berufen. Die Berliner Regierung hat die Möglichkeit Geschichte zu schreiben. Es geht um die Menschenwürde. Nehmen wir unsere Verantwortung wahr!


Link zu dem Artikel https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fluechtlinge-evakuierung-lesbos-moria-bmi-bundesregierung-laender-eu/?fbclid=IwAR2uXIAwFPD2cj2fECCHOCBHmCKfOQRU1xfQkAFUc2xaxqL4Eo9dGZivfaw




Bild: Cathsign (Wikipedia) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ CC BY-SA 4.0

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