
„Es geht hier um erniedrigende Behandlung [Art. 3 EMRK]. Die ist verboten.“
Wer die Durchsetzung des Rechts verlangt, muss sich daran auch halten. Art. 3 EMRK ist geltendes Recht. In jedem Einzelfall, nicht nur für 47 Kinder.
#EvacuateNow #LeaveNoOneBehind #EuropeMustAct